Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Vereins „Gemeinsam Wirtschaften“ e.V. (GeWi)

Beschlossen am 23.2.2021

Inhalt:

1. Wie verwirklicht der Verein seine Ziele?

2. Welche Organisationsstrukturen sind nötig

3. Aufnahme und Ausschluss von Erzeuger*innen

4. Kassen- und Mitgliederverwaltung

1. Wie verwirklicht der Verein seine Ziele?

In erster Linie entsteht eine Verkaufsplattform für regionale Erzeuger*innen. Dies ist ein Verkaufsstand an Samstagen auf dem Bensheimer Wochenmarkt.

Der Verein erhebt auch von den Erzeuger*innen den üblichen Mitgliedsbeitrag.

Die Erzeuger*innen legen den Preis fest, den sie für ihre Waren erzielen wollen.

Der ausgeschilderte Verkaufspreis ist 20% höher. Dies ist der Preis für Kund*innen, die nicht Mitglied im Verein sind. Vereinsmitglieder erhalten als Gegenleistung für ihren Vereinsbeitrag 5% Rabatt auf den ausgeschilderten Preis.

Auf diese Weise erzielt der Verein beim Verkauf an Nichtmitglieder knapp 17% Provision vom Verkaufspreis, beim Verkauf an Mitglieder knapp 12% des Verkaufspreises.

Beispiel: Der Erzeuger will für die Ware 1,- €. Ausgeschildert wird: 1,20 €, also 20% mehr.

Ein Nichtmitglied für die Ware zahlt 1,20 €. Der Verein erhält dabei 0,20 € Provision, das sind knapp 17% des Verkaufspreises.

Ein Mitglied erhält 5% Rabatt auf den Verkaufspreis von 1,20 €, das sind gerundet 1,14 €, wofür er die Ware erhält.

Die Provision für den Verein beträgt dann 0,14 €, das sind knapp 12% des Verkaufspreises.

2. Welche Organisationsstrukturen sind nötig?

 Der Verein organisiert Verkauf und Werbung. D.h. er kümmert sich um die Standgenehmigung, Akquise neuer Produkte, Kassen- und Mitgliederverwaltung, Homepage, Pressemitteilungen usw.

Dafür trägt der Vorstand die Verantwortung. Wichtige Entscheidungen trifft der gesamte Vorstand, wobei alle Vorstandsmitglieder eine Stimme haben. Von Vorstandssitzungen werden Protokolle angefertigt. Der Vorstand wird nicht alle Arbeiten selbst ausführen können. Für Tätigkeiten, die delegiert werden können, sucht der Vorstand interessierte und geeignete Mitglieder. Deshalb ist es erwünscht, dass möglichst viele Mitglieder für solche Tätigkeiten bereit sind.

3. Aufnahme/Ausschluss von Erzeuger*innen.

Kriterien für Produzenten

  • Die Produzenten stellen ihre Produkte innerhalb eines Umkreises von ca. 50 km von Bensheim her.
  • Die Produkte der Produzenten sind nach EU-Richtlinien biologisch zertifiziert

oder

  • die Produzenten arbeiten in einer Weise,
    – die den EU-Richtlinien für ökologischen Anbau in hohem Umfang ähnelt,
    – sie machen ihre Produktionsweise ausreichend transparent und
    – wirken vertrauenswürdig.

Die Entscheidung, ob ein Erzeuger vom Verein aufgenommen wird, muss sorgfältig geprüft werden. Ebenso sorgfältig muss im Bedarfsfalle ein Ausschluss geprüft werden.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Marktbeschickern.

Das Verfahren soll möglichst transparent gestaltet und die Verfahrensschritte dokumentiert werden. Der passende Fragebogen für Erzeuger sollte vom Marktbeschicker ausgefüllt und unterschrieben sein.

4. Kassen- und Mitgliederverwaltung:

Da durch den Verkauf häufige Kassenbewegungen erfolgen, wird der Kassierer mehr Arbeitsaufwand haben als in einem durchschnittlichen Verein. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich ein Kassenteam bildet, das gemeinsam die Kassiervorgänge bearbeitet und quartalsmäßig an den Vorstand berichtet. Verantwortlich ist der nach Satzung gewählte Kassierer.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr. Schüler, Studenten, Arbeitslose zahlen 40 Euro pro Jahr. Dafür erhalten die Mitglieder 5% Rabatt auf den Einkauf.

Vereine, Firmen oder andere juristische Personen können einen Förderbeitrag von mindestens 60 Euro pro Jahr leisten. Die Vergütung beim Einkauf entfällt.

Zur Vereinfachung wird die Mitgliedschaft auf das laufende Geschäftsjahr festgelegt und sofern das Mitglied nicht einen Monat vor Ende des Geschäftsjahres kündigt verlängert (siehe Satzung). Er wird per Lastschrift für das Geschäftsjahr eingezogen. D.h. im Quartal des Eintritts für den Rest des Jahres oder im Januar für das laufende Geschäftsjahr.

Es ist wünschenswert, wenn Mitglieder zusätzlich einen zeitlichen Beitrag für den Verein leisten, sei es in einem der oben genannten Gruppen oder als Verkaufshilfe am Marktstand.